Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

R²-Immobilienvermessung

 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der R²-Immobilienvermessung (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erstellung von Grundrissen sowie die Wohn- und Nutzflächenberechnung gemäß der Wohnflächenverordnung (WoFlV und / oder DIN277).

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Auftragnehmer erstellt auf Grundlage der beauftragten Leistung Grundrisse sowie Wohn- und Nutzflächenberechnungen für Immobilien. Die Leistung umfasst die Vermessung vor Ort und die Erstellung einer Wohn- und Nutzflächenberechnung                (WoFlV und / oder DIN277).

2.2 Grundrisse oder die Erstellung von Wohn- und Nutzflächenberechnungen sind NICHT auf Grundlage bestehender Bauzeichnungen möglich.

2.3 Die erstellten Grundrisse und Berechnungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Vorschriften und Normen.

2.4 Es ist nicht Aufgabe des Auftragnehmers Einsicht zu nehmen in die Grundakte, Bauunterlagen oder sonstigen Unterlagen, Plänen und Bauzeichnungen zwecks Baugenehmigungen, Bescheiden oder Genehmigungen.

2.5 Als Wohnfläche im Sinne der WoFlV werden alle Räumlichkeiten gewertet, die Augenscheinlich zu Wohnzwecken dienen und einer abgeschlossenen Wohneinheit zugehörig sind. Alle weiteren Flächen werden als Nutzfläche gewertet.

2.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte als Subunternehmer heranzuziehen.

 

3. Angebot und Vertragsschluss

3.1 Die Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich.

3.2 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber oder durch schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers zustande.

3.3 Das Endergebnis der Vermessung entscheidet über den tatsächlichen Rechnungsbetrag.

3.4 Der Vertrag kann auch mündlich zustande kommen.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Es gelten die im Angebot angegebenen oder vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Die Kosten für die Erstellung von Grundrissen inkl. Wohn- und Nutzflächenberechnung (WoFlV) liegen bei 2,50 €/m² (zzgl. MwSt.) Wohn- und Nutzfläche.

4.3 Für die Erstellung einer zusätzlichen Flächenberechnung nach DIN277 fallen Kosten in Höhe von 50,00 € zzgl. MwSt. an.

4.4 Rabatte liegen im Ermessen des Auftragnehmers, sofern keine Rabatte mit dem Auftraggeber kommuniziert wurden.

4.5 Die Vergütung ist nach Rechnungstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4.6 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu erheben.

 

5. Leistungszeitraum und Mitwirkungspflichten

5.1 Die vereinbarten Termine zur Erstellung der Grundrisse und Flächenberechnungen sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

5.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen sowie Zugang zu den zu vermessenden Räumlichkeiten zu gewähren.

5.3 Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.

 

6. Gewährleistung und Haftung

6.1 Der Auftragnehmer haftet für Mängel in der Leistungserbringung nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich nach Erhalt der Leistung schriftlich anzuzeigen.

6.2 Es können geringfügige Abweichungen der Wohn- und Nutzfläche auftreten. Bei einer Abweichung von mehr als 10 % steht dem Auftraggeber eine kostenfreie Nachbesserung zu.

6.3 Zeigt der Auftraggeber einen Mangel nicht innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Unterlagen an, erlischt die Nachbesserungspflicht und der Auftraggeber hat keinerlei Mängelansprüche.

6.4 Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

6.5 Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

7. Urheberrecht und Nutzungsrechte

7.1 Alle erstellten Grundrisse und Berechnungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Sollte der Auftraggeber die Unterlagen vor Entrichtung der Rechnungssumme in vollständiger Höhe verwenden oder an Dritte weitergeben, steht dem Auftragnehmer ein Schadenersatzanspruch zu.

7.2 Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Unterlagen. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.

 

8. Datenschutz

8.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

8.2 Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

 

9. Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Link zur Wohnflächenverordnung (WoFlV):

https://www.gesetze-im-internet.de/woflv/BJNR234610003.html

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